Allgemeine Spendenbedingungen

§ 1 Allgemeines

(1) Wir, die Stiftung Wilderness International, vertreten durch den Vorstand, Grundstraße 1, 01326 Dresden, Deutschland (im Folgenden auch als „wir“ oder „Wilderness“ bezeichnet) nehmen gemäß nachstehender Bestimmungen Spenden zum Zweck des Umweltschutzes, insbesondere des Waldes, entgegen.

 

(2) Die Entgegennahme von Spenden bestimmt sich ausschließlich nach den vorliegenden Algemeinen Spendenbedingungen, soweit nicht im Einzelfall vertraglich etwas anderes geregelt ist. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Besucher wird ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Definitionen

Im Sinne dieser Allgemeinen Spendenbedingungen werden verstanden:

  1. „Besucher“: Personen, welche die Internetseiten unserer Spendenplattform aufrufen;
  2. „Spender“: Besucher, welche die Spendenfunktion auslösen, um Wildnerness einen Geldbetrag zukommen zu lassen (§§ 516 ff. BGB);
  3. „Spende“: die unentgeldliche Zuwendung des Spenders;
  4. „Zuwendungszweck“: der bei Zuwendung geäußerte Wille des Spenders, wofür die Zuwendung seitens Wilderness verwendet werden sollte;
  5. „Patenschaft“: eine interne und rein ideelle Zuordnung eines bestimmten Landstücks zu einem Spender, um diesem und Dritten aus Transparenzgesichtspunkten zu ermöglichen, die Verwendung seiner Spende besser nachzuvollziehen. Die Patenschaft hat keinerlei rechtliche Wirkung nach außen, insbesondere geht mit ihr weder ein Eigentumserwerb seitens des Spenders noch eine sonstige Nutzungsbefugnis desselben hinsichtlich des der Patenschaft unterliegenden Landstücks einher. Wilderness wird sich bemühen, ohne jedoch dazu verpflichtet zu sein, etwaige Wünsche des Spenders nach Referenzierung eines bestimmten Waldstücks zu berücksichtigen;
  6. „Dauerspende“: ein mit Wirkung für die Zukunft widerrufliches Versprechen des Spenders, unbefristet sowie zu vorab zu bestimmenden Zeitpunkten (z.B. monatlich) einen von ihm vorab zu definierenden Geldbetrag als jeweils bereits vorab versprochene individuelle Spende zu leisten.

§ 3 Durchführung einer Spende

(1) Wir stellen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen und im dort beschriebenen Umfang die technischen Voraussetzungen für die Nutzung unserer Spendenplattform bereit.

 

(2) Die Datenkommunikation hierzu nimmt der Spender durch eigenständigen Onlinezugriff - wie beispielsweise über den Webbrowser oder eine entsprechende App vor.

 

(3) Die Einzelheiten hinsichtlich des Ablaufs der Spende sowie des Erhalts einer ggf. gewünschten Spendenquittung werden jeweils an geeigneter Stelle auf den Internetseiten unserer Spendenplattform beschrieben.

 

(4) Je nachdem, ob der Spender eine freie Spende – ohne konkreten über das Thema Umweltschutz hinausgehenden Zuwendungszweck – vornehmen oder wünscht, einen Zuwendungszweck mit seiner Spende zu verbinden, trifft der Spender zunächst die entsprechende Auswahl, überprüft den Inhalt seines Leistungsversprechens zunächst auf der darauffolgenden Übersichtsseite und schließt die Spende durch Klick auf den Button „Jetzt zahlungspflichtig spenden“ ab. Bis zum Abschluss der Spende kann der Spender die Zuwendung jederzeit durch Betätigung des „Zurück“-Buttons sowie durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Wurden die Daten im Rahmen der Spende erfolgreich übermittelt, so geht dem Spender unverzüglich eine Bestätigung per E-Mail zu. Diese Zugangsbestätigung stellt zugleich eine Annahme der Spende dar. Je nach Auswahl der gewünschten Zahlmethode (z.B. PayPal) wird in der Folge die Schenkung direkt seitens des Spenders bewirkt oder seitens Wilderness per Lastschrift eingezogen.

 

(5) Der Spender erhält für seine Spende eine Spendenquittung („Zuwendungsbestätigung“). Diese sendet Wilderness binnen 21 Tagen nach Leistung der Spende zu.

 

(6) Der Vertragsinhalt wird durch uns gespeichert für die Dauer der Vertragserfüllung (Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Abs. 1, S. 1, lit. b) DS-GVO), nachrangig zur Erfüllung unserer (insbesondere steuer-)gesetzlichen Pflichten (Rechtsgrundlage Artikel 6 Abs. 1, S. 1, lit. c) DS-GVO). Der Vertragsinhalt wird dem Spender zudem mit der Annahme zugesendet und kann ihm im Falle des Verlusts seiner Unterlagen auf Anforderung in Textform in Abschrift übersendet werden.

 

(7) Wir sind berechtigt, unsere Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.

§ 4 Besonderheiten einer Dauerspende

(1) Wählt der Spender die Option einer Dauerspende, so wird der dabei versprochene Geldbetrag jeweils zu den vereinbarten Zeitpunkten als Einzelspende abgebucht. Der Spender kann hinsichtlich künftiger Zahlungen bis zu deren Bewirkung das Zahlungsversprechen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

 

(2) Da etwaige Rückzahlungen bereits eingezogener Einzelzahlungen mit erheblichem personellem und finanziellem Aufwand für Wilderness verbunden sind, wird der Spender im Falle der Auswahl der Option Dauerspende gebeten, einen etwaigen Widerruf mit angemessener Frist von mindestens 5 Kalendertagen zu erklären.

 

(3) Der Spender erhält für seine im Rahmen der Dauerspendenregelung geleisteten Spenden eine zusammenfassende Jahresspendenquittung („Zuwendungsbestätigung“ für sämtliche im vorangegangenen Kalenderjahr im Rahmen der Dauerspendenregelung geleisteten Spenden). Diese sendet Wilderness jeweils bis zum 31.01. des Folgejahres zu. 

§ 5 Nebenpflichten des Spenders, Nutzung des Stiftungsnamens und von Werbeinhalten durch den Spender, Geschäftsgrundlage der Spende bzw. ihrer Akzeptanz durch Wilderness

(1) Entscheidet sich der Spender, seine Zahlung im Lastschriftverfahren zu leisten, so hat er zu gewährleisten, dass die Spende abgebucht werden kann. Etwaige Gebühren für eine Rücklastschrift mangels ausreichender Deckung trägt der Spender.

 

(2) Sollte der Spender die Spende bei der Herausgeberin seines Zahlungsmittels (z.B. Kreditkarte) rechtswidrig anfechten oder sonst rechtswidrig über seine Bank zurückbuchen lassen, so hat er Wilderness die dadurch entstehenden Gebühren der Zahlungsdiensteanbieterin zu erstatten.

 

(3) Wilderness gestattet dem Spender im Rahmen der eigenen Berichterstattung und Kommunikation, den Stiftungsnamen, die auf der eigenen Website unter „Downloads“ durch Wilderness bereitgestellten Texte, Fotos und Grafiken, im Rahmen jedweder gedruckten und digitalen Kommunikation vom Spender zu verwerten, d.h. insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Gestattet ist insoweit auch die redaktionelle und grafische Anpassung der Inhalte durch den Spender (z.B. Übersetzungen, Kürzungen von Texten für verschiedene Social-Media-Dienste, Anpassung der Grafikformate für die Ausgabe auf Dritt-Plattformen). Die Gestattung erstreckt sich ausschließlich auf die Kommunikation rund um etwaiges Engagement des Spenders zum Zweck des Umwelt- und insbesondere Waldschutzes unter Rückgriff auf das Wirken von Wilderness. Eine Rechteeinräumung (Lizenz) ist hiermit nicht verbunden, sondern lediglich eine (nicht übertragbare) schuldrechtliche Gestattung. Der Spender wird dabei das Urheberrecht beachten. Soweit im Download-Bereich nichts anders an dem konkreten Inhalt angegeben ist, wünschen der oder die Urheber-Benennung in der Form „Urheber: Name Urheber Quelle: www.wilderness-international.org“.

 

(4) Geschäftsgrundlage ist, dass Wilderness sich dem Umwelt- insbesondere Waldschutz verschrieben hat und dieser Zweck auch im Rahmen der Außenwirkung zum Ausdruck kommen soll. Wird diese Geschäftsgrundlage (z.B. durch Skandale hinsichtlich umweltschädliche Handlungen und/oder Unterlassungen seitens des Spenders) gestört, so steht es Wilderness frei, etwaig geleistete Spenden gegenüber dem Spender auch nach deren Bewirkung rückabzuwickeln. Etwaig bereits ausgehändigte Spendenquittungen sind im Falle der Rückabwicklung unverzüglich zurückzugeben bzw. – im Falle des digitalen Versands – seitens des Spenders zu löschen und etwaige Empfänger (z.B. die Steuerbehörden) über deren Wegfall zu unterrichten.

§ 6 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), welche aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum bestellen, gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (sog. „Günstigkeitsprinzip“).

 

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Dresden, Deutschland.

Stand: November 2022