Eine besondere Form der Nachlassspende: Die Schenkung

Darum geht's 

Mit einer Schenkung kannst du deinen Nachlass regeln und gleichzeitig miterleben, wie er etwas Gutes bewirkt. In diesem Artikel erfährst du, wie eine Schenkung funktioniert, was du (rechtlich) beachten musst und welche Fristen und Regelungen gelten. 

Wilderness International

Artikel im Überblick

  • Die sog. Schenkung zu Lebzeiten ist keine klassische Nachlassspende

  • Mit einer Schenkung kannst du nämlich während deines Lebens einen Teil deines Nachlasses spenden

  • Um Erbschaftssteuer-Vermeidung zu verhindern, gilt in Deutschland die 10-Jahres-Frist für Schenkungen

  • Rechtlich gesehen liegt eine Schenkung nur vor, wenn keine Gegenleistung erfolgt

  • Verschenken kannst du fast alles, was dir gehört wie dein Auto, eine Wohnung, Wertpapiere oder eine Münzsammlung 

  • Schenkungen an gemeinnützige Organisationen sind von der Schenkungssteuer befreit 

  • Die Zustiftung ist eine besondere Form der Schenkung und kann nur an Stiftungen gerichtet werden

Zu Lebzeiten etwas Gutes tun mit einer gemeinnützigen Schenkung

Stell dir vor, du könntest schon heute sehen, wie dein Wunsch, die letzten Wildnisgebiete unserer Erde zu schützen, Wirklichkeit wird. Wie wäre es, nicht nur zu wissen, dass dein Vermächtnis einen Unterschied machen wird, sondern es aktiv mitzuerleben? Genau das ermöglicht dir die sogenannte Schenkung zu Lebzeiten an Wilderness International.


Die Schenkung ist eine Entscheidung zu Lebzeiten und in diesem Sinn keine klassische Nachlassspende, die erst nach dem Tod eintritt. Neben der Möglichkeit, am eigenen Erbe während des Lebens Teil zu haben, ist die Zehn-Jahres-Frist des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes ein weiterer Grund, warum viele Menschen auf eine Schenkung zurückgreifen, um den eigenen Nachlass zu regeln. 

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Was regelt die 10-Jahres-Frist?

Die Zehn-Jahres-Frist soll Erbschaftsteuer-Vermeidung verhindern. Sonst wäre es möglich, den eigenen Nachlass einfach zu verschenken, ohne Erbschaftsteuer zu zahlen. 

Welche konkreten Regelungen gelten? 

Schenkungen, die länger als 10 Jahre vor dem Tod des Erblassers getätigt wurden, bleiben bei der Berechnung der Erbschaftssteuer unberücksichtigt. Die Freibeträge können dann bei der Erbschaft (erneut) voll ausgeschöpft werden.


Schenkungen, die innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod erfolgen, werden nach dem Abschmelzmodell dem Nachlass anteilig hinzugerechnet: Für jedes Jahr, das seit der Schenkung vergangen ist, werden 10% des Werts der Schenkung bei der Hinzurechnung abgezogen. 


Tritt der Tod beispielsweise nach 5 Jahren ein, werden 50% des Schenkungswerts dem Nachlass hinzugerechnet. 

Was musst du bei einer Schenkung beachten?

Es handelt sich nur dann um eine Schenkung, wenn keine Gegenleistung erfolgt. Nur wenn die sogenannte Unentgeltlichkeit vorliegt, ist eine steuerliche Begünstigung oder die Steuerfreiheit im Rahmen des Schenkungssteuerrechts denkbar. 


Daher ist es empfehlenswert, einen Schenkungsvertrag aufzusetzen, der die Unentgeltlichkeit festhält. Das sorgt für Rechtssicherheit und steuerliche Klarheit. 

Was kannst du verschenken? 

Verschenkbar ist letztendlich alles, was dir gehört: 

  • Geld: Ob bar auf die Hand, per Überweisung oder als Einzahlung auf ein Konto – Geldgeschenke sind flexibel und unkompliziert.
  • Immobilien: Du kannst ein Haus, eine Wohnung, ein Grundstück oder auch nur einen Anteil daran verschenken.
  • Wertpapier und Depotwerte: Dazu zählen Aktien, Fondsanteile, Anleihen oder auch ganze Depots.
  • Unternehmensanteile: Wenn du Anteile an einer GmbH, einer AG oder einem anderen Unternehmen besitzt, kannst du diese ebenfalls verschenken.
  • Bewegliche Sachen: Wie der Name schon sagt, kannst du sogenannte Mobilien verschenken. Das sind z. B. Autos, Kunst und Schmuck, Möbel, Brief- oder Münzsammlungen oder auch Patente und Lizenzen. 

Wichtig: Für viele Besitztümer bedarf es einer notariellen Beurkundung. 

Was ist mit der Schenkungssteuer? 

Schenkungen an gemeinnützige Organisationen sind von der Schenkungssteuer befreit


Als Schenkende:r kannst du deine Schenkung als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Außerdem "entlastest" du deine Erb:innen, indem du mit einer Schenkung deine Erbmasse schmälerst, was sich positiv auf die Erbschaftssteuer auswirken kann.

Nur für Stiftungen: Die Zustiftung 

 

Die Zustiftung ist eine weitere Möglichkeit, sich zu Lebzeiten zu engagieren. Sie ist eine besondere Form der Schenkung und nur möglich, wenn die Begünstigte eine Stiftung wie z. B. Wilderness International ist. 


Mit einer Zustiftung unterstützt du nicht die konkrete Stiftungsarbeit, sondern das (Stiftungs-)vermögen. Der Vorteil: Deine Unterstützung wirkt dauerhaft. Denn das Stiftungsvermögen dient dem zentralen Zweck, eine dauerhafte und unabhängige Finanzierung für die Umsetzung der Stiftungsziele zu gewährleisten. Eine Zweckentfremdung deiner Schenkung ist damit ausgeschlossen. 

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